Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung

Mit der Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) reist eine Begleitperson oder ein Blindenführhund oder beide kostenlos auf den Strecken der am Halbtax beteiligten schweizerischen Transportunternehmen.
Die bestehende Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung auf grünem Papier bleibt bis auf weiteres gültig. Im Spätsommer/Herbst 2021 wird keine Gesamterneuerung stattfinden. Die nächste Gesamterneuerung erfolgt erst im Jahr 2022. Denn ab dann wird die Begleiterkarte in den SwissPass integriert. Detaillierte Infos finden Sie unter «Wo erhalte ich die Ausweiskarte».
Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung können Sie beantragen, wenn:
Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert sind.
• Sie eine Begleitung brauchen, um den Öffentlichen Verkehr zu nutzen.
• Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
• Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.
Sie müssen sämtliche Kriterien erfüllen.
Wo erhalte ich die Ausweiskarte 2021?
Im Jahr 2021 können Sie eine neue Ausweiskarte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität weiterhin und ausschliesslich bei den kantonalen Stellen beantragen.
Die Adressen der Ämter finden Sie unter «Downloads».
Wie erhalte ich die Ausweiskarte 2021?
Neue Ausweiskarte bis zur SwissPass-Umstellung Ihres Wohnkantons.
Laden Sie das ärztliche Attest für den Papierausweis herunter.
• Lassen Sie das ärztliche Attest von Ihrem Arzt ausfüllen und unterschreiben.
• Unterschreiben auch Sie selbst das ärztliche Attest.
• Legen Sie ein Passfoto bei.
• Schicken Sie das Passfoto und das ausgefüllte ärztliche Attest an die kantonale Stelle, die Liste finden Sie rechts unter «Downloads».
Wo erhalte ich die Ausweiskarte 2022?
• Ab 2022 beginnt die Umstellung auf den SwissPass. Die Umstellung erfolgt gestaffelt nach Kanton. Den genauen Umsetzungsplan entnehmen Sie der unten aufgeführten Liste. Wichtig: Solange Ihr Wohnkanton noch nicht an der Reihe ist, läuft die Ausstellung von neuen Begleiterkarten und Ersatzkarten über die kantonalen Ämter. (Bereits bestehende Begleiterkarten bleiben gültig.)
• Die genauen Infos werden wir auf dieser Webseite ab Dezember 2021 bekanntgeben.
Wie erhalte ich die Ausweiskarte 2022?
Das genaue Vorgehen, die Kontaktdaten und Upload-Links für die neue Ausweiskarte ab der SwissPass-Umstellung Ihres Wohnkantons werden wir ab Dezember 2021 auf dieser Webseite bekanntgeben.
Mit der Ausweiskarte haben Sie folgende Reisemöglichkeiten:
1. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz.
2. Gratis-Mitnahme eines Führhundes in der Schweiz.
3. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Führhundes in der Schweiz.
4. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhundes im internationalen Verkehr (Tarif TCV 710). Wenn ein Verkehrsunternehmen Marktpreise anwendet, entfällt der internationale Tarif TCV 710. Die Preise und Ermässigungen werden direkt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert.
Bedingungen:
• Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in derselben Klasse.
• Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
• Sie weisen dem Zugpersonal die «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» sowie ein gültiges Billett vor (entweder Ihres oder das der Begleitperson).
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einer Begleiterkarte zu reisen:
1. Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz einer Begleiterkarte und eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett zum Halbtax): Die Begleitperson reist gratis.
2. Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett zum Halbtax): Die Person mit einer Behinderung und einer Begleiterkarte reist gratis.
Den Originaltext mit den Downloads zu den Formularen findet Ihr unter sbb.ch/ , suchen Begleiterausweis. Im Kanton Solothurn beginnt die Umstellung im März 2022.
Ich wünsche Euch eine Gute Reise! Urs Staubli

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